Frage von Thomas S. • 06.09.2023

Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Ich setze mich aber weiterhin dafür ein, dass es mit allen Aufenthaltstiteln möglich ist, bereits nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Nein, diese Information ist falsch.
Eine Beschäftigung im Transitland ist keine Voraussetzung für die Voraussetzung eines Visums zur Einreise nach Deutschland, um beispielsweise ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen oder mit Arbeitsplatzzusage als akademische Fachkraft nach Deutschland zu kommen.