Frage von Gerlinde M. • 07.02.2022

Antwort von Dagmar Schmidt SPD • 20.06.2022
Derzeit haben wir aber noch erhebliche Impflücken, besonders bei den vulnerablen Gruppen, zu denen auch die Menschen über 60 Jahren zählen
Derzeit haben wir aber noch erhebliche Impflücken, besonders bei den vulnerablen Gruppen, zu denen auch die Menschen über 60 Jahren zählen
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Ich halte den Vorschlag für unethisch und falsch, da jede und jeder das Recht auf eine medizinische Behandlung haben sollte.
Ich halte es allerdings für sinnvoll, Menschen, die Corona-Regeln nicht einhalten, finanziell zur Kasse zu bitten, etwa durch Bußgelder.