Persönlich finde ich es erschreckend, dass wir angesichts von mittlerweile 120.000 Verstorbenen und einer noch unbekannten Zahl von Langzeitgeschädigten überhaupt über eine Impfpflicht diskutieren müssen.
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Ich gehe als gutes Beispiel voran, trage MNS und halte mich an die Regeln.
Maßnahmen bleiben weiterhin nötig um solidarisch die Risikogruppe zu schützen. Öffnungen von Orten mit hohem Infektionsgeschehen müssen daran angepasst sein.
Die CDU/CSU-Fraktion befürwortet entschieden den Schutz vulnerabler Gruppen durch Impfungen und hat der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag daher im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt.
Der Vollzug von Bundesgesetzen ist explizit im Grundgesetz geregelt, vgl. Artikel 83 ff. GG. Die Mehrheit der Gesetze sind Bundesgesetze, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
Zunächst einmal sei vorweggeschickt, dass Ministerpräsident Söder einer der Ersten war, der eine Impfplicht im Bereich der Pflege gefordert hat