Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Kathrin W. • 16.07.2022
Antwort von Ronja Kemmer CDU • 20.07.2022 Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Frage von Kathrin W. • 16.07.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 25.07.2022 Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
Frage von Anett H. • 15.07.2022
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Ursula M. • 15.07.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 18.07.2022 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Energiepreispauschale, sofern das Krankengeld in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit einem aktiven Dienstverhältnis steht, aus dem er eigentlich Arbeitslohn bezieht
Frage von Renate G. • 15.07.2022
Antwort von Dagmar Wiedemann SPD • 30.08.2022 Sie haben recht, die Energiepauschale kommt Ihnen nicht direkt zuteil, jedoch enthält das Entlastungspaket viele Vorteile auch für Rentnerinnen und Rentner, die ich Ihnen gerne erläutern möchte.
Frage von Marisa K. • 14.07.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 02.08.2022 Die steigenden Kosten ob für Strom, Gas, Wasser oder Lebensmittel belasten die Schwächsten am stärksten. Wir wollen jede und jeden entlasten. Deswegen zahlen wir im September jeder steuerpflichtigen Arbeitnehmerin und jedem steuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Energiepauschale von 300 Euro aus.