Antwort 19.11.2020 von Daniela Ludwig CSU
(...) Angelehnt sind die Altersgrenzen an die in anderen Gesetzen ebenfalls bestehenden Regelungen, die ab dem Alter von 14 bzw. 16 Jahren weitergehende Rechte gewähren. (...)
(...) Angelehnt sind die Altersgrenzen an die in anderen Gesetzen ebenfalls bestehenden Regelungen, die ab dem Alter von 14 bzw. 16 Jahren weitergehende Rechte gewähren. (...)
(...) das Kindeswohl explizit in der Verfassung zu verankern (...)
(...) 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es höchste Zeit, starke Kinderrechte auch sichtbar ins Grundgesetz aufzunehmen! (...)
(...) Nein, ich bin nicht der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Familienrecht untergraben. (...)
(...) fordern schon lange die Verankerung von Kinderrechten (...)