Frage von Nida N. • 30.01.2024

Antwort von Gülistan Yüksel SPD • 14.02.2024
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Im Chancenaufenthaltsgesetz haben wir einen ersten Schritt gemacht, für eine umfassende Lösung setzen wir uns weiter ein.
Nein, es werden auch Berufsqualifikationen ohne akademischen Grad zur Erlangung des Status als Fachkraft (im Sinne des Gesetzes) anerkannt. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an.
wir Grünen haben uns in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag stark dafür eingesetzt, den A1-Sprachnachweis beim Ehegattennachzug abzuschaffen.
Jeder Fall ist einzigartig, es kommt immer darauf an, welches Visum/Aufenthaltstitel beantragt wurde und welche Staatsangehörigkeit die Person hat.