Antwort 10.01.2024 von Stephan Brandner AfD
Nein, ganz gewiss nicht
Nein, ganz gewiss nicht
Ihre Frage habe ich am 25.3.24 beantwortet
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.