Antwort 20.10.2025 von Simone Borchardt CDU
Medizinische Nutzung unterliegt strengen Regeln, Freizeitkonsum ist erlaubt, aber klar vom Apothekengebrauch zu trennen.
Medizinische Nutzung unterliegt strengen Regeln, Freizeitkonsum ist erlaubt, aber klar vom Apothekengebrauch zu trennen.
Die SPD wird darauf achten, dass niemand, der aus medizinischen Gründen auf Cannabis-Produkte angewiesen ist, benachteiligt wird.
Seit 2024 haben sich die Importe von Cannabisblüten stark erhöht, während die ärztlichen Verordnungen nur geringfügig stiegen.