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Vom jeweiligen Einkommen werden vor der Anrechnung auf das Bürgergeld Freibeträge und Absetzbeträge abgezogen. Bei einer Erwerbsminderungsrente als „sonstiges“ Einkommen werden grundsätzlich auch Absetzbeträge wie z.B. eine Versicherungspauschale einkommensmindernd berücksichtigt.
Die Frist zu Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung ist abgelaufen. Bald wird das Verbändegespräch stattfinden und im Anschluss wird der Kabinettbeschluss angestrebt.
Der KENFO hat im Geschäftsjahr 2022 in der Tat ein Rendite-Minus von 12,1% hinnehmen müssen. Diese Wertminderung wurde in der Zwischenzeit wieder ausgeglichen.
Die Linke stellt sich strickt gegen eine „Aktien-Rente“ und setzt sich dagegen für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Unser Rentenkonzept müssen Sie als Ganzes betrachten. Sie finden es hier: https://afdbundestag.de/eckpunktepapier-alterssicherung/