grundsätzlich ist eine Impfung eine individuelle und persönliche Entscheidung und muss dies auch bleiben.
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In Schleswig-Holstein ist zum jetzigen Zeitpunkt geplant, dass zum 3. März die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen größtenteils entfallen und durch die 3G-Regelung ersetzt werden.
der Schutz einer FFP2-Maske und der Schutz durch eine Impfung kann nicht gleichgesetzt werden.
gliche Maßnahmen, wie die befristete Einführung der 2G-Regelung , die eine Einschränkungen der Freiheit des Einzelnen bedeuten, werden konsequent und fortwährend bezüglich Zweckmäßigkeit, Begründetheit und Verhältnismäßigkeit geprüft.
Das weitere Verfahren in der Corona-Pandemie ist parteiintern in Diskussion. Grundtenor nach zwei Jahren Pandemie ist, dass wir auf Sicht fahren müssen.
Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat.