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(...) So sieht es eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 07.01.2011 erlassen worden ist und am 19.01.2013 in Kraft treten wird. Insofern wird jeder PKW-Fahrer (Fahrerlaubnisklasse B) zukünftig dazu angehalten sein, vor Beantragung der Fahrerlaubnis-Verlängerung das weitere Vorhandensein seiner eigenen geistigen und körperlichen Tauglichkeit selbstkritisch zu hinterfragen. Ein Nachweis der Tauglichkeit für die Fahrerlaubnis-Verlängerung ist aber in Deutschland nur für die Fahrerlaubnisklassen C und D (LKW und Busse) vorgesehen, obgleich dies nach der EU-Richtlinie grundsätzlich auch für andere Fahrerlaubnisklassen zulässig gewesen wäre. (...)

(...) Pkw, die mit einem Frontschutzbügel ausgerüstet sind, müssen dabei Grenzwerte erfüllen, die 10 % niedriger sind als bei einem baugleichen Fahrzeug ohne Frontschutzbügel. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur noch solche Frontschutzbügel auf den Markt und in den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder) ausgeht. (...)


(...) Zuerst einmal: Ich habe mich bereits vor meiner Wahl in den Landtag von Baden-Württemberg klar positioniert und für den Tiefbahnhof ausgesprochen. An dieser Ansicht und der Tatsache, dass ich eine Volksabstimmung von Anfang an für sinnvoll erachtet habe, hat sich nichts geän-dert. (...)

(...) Zuerst einmal: Ich habe mich bereits vor meiner Wahl in den Landtag von Baden-Württemberg klar positioniert und für den Tiefbahnhof ausgesprochen. An dieser Ansicht und der Tatsache, dass ich eine Volksabstimmung von Anfang an für sinnvoll erachtet habe, hat sich nichts geändert. (...)