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Peter Ramsauer
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Frage von Peter W. •

Frage an Peter Ramsauer von Peter W. bezüglich Verkehr

sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

ich fühle mich im Strassenverkehr als Fahrer eines normalen PKW durch die vielen, großen,Bulligen Geländewagen z. Teil mit Rammstoßstangen bedroht.

Warum werden diese nicht verboten?

ca. 30 Jahren wurden zur Vermeidung von Personenschäden bei Unfällen: zB. Kühlerfiguren von Merzedes, Jaguar, Rollsroys erboten bzw. durften nur noch beweglich befestigt sein. die St0ßstangen sollten auf einer Höhe bei allen Neufahrzeugen sein Rammstoßstangen sollten verboten werden, Motorhauben wurden abgeflacht damit Fußgäner und Kinder nicht so stark verletzt werden. Sicherheitsholme in den Sitentüren zum Schutz der Insassen eingeführt Was ist aus diesen guten Vorsätzen geworden?

Warum werden jetzt vermehrt " kleine Panzer" zugelassen bei denen die Stoßstangen oberhalb der Sicherheitsholme fast in Scheibenhöhe eines Standard- PKW liegen?

Die Fahrweise diese SUV ist oft aggressiv,rücksichtslos ,nach dem Motto ich bin größer und stärker!
Macht sich die Autoindustrie und der Gesetzgeber keine Gedanken was mit Peronen, Kindern,Radfahrern,Rentnern etc. Passiert wenn diese 2Tonnen schweren Kollosse in einen Unfall verwickelt werden?

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Sehr geehrter Herr Wulf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Frontschutzsystemen an Pkw. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Seit dem 25.05.2007 dürfen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die mit Frontschutzsystemen bzw. Frontschutzbügeln ausgerüstet sind, nur dann neu in den Verkehr gebracht werden, wenn deren Frontschutzbügel bestimmte biomechanische Anforderungen erfüllen. Zur Nachrüstung angebotene Frontschutzbügel, die neu in den Handel kommen, müssen dieselben Anforderungen einhalten. Die entsprechenden Vorschriften sind festgelegt in der EG-Verordnung Nr. 78/2009, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist.

Pkw, die mit einem Frontschutzbügel ausgerüstet sind, müssen dabei Grenzwerte erfüllen, die 10 % niedriger sind als bei einem baugleichen Fahrzeug ohne Frontschutzbügel. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur noch solche Frontschutzbügel auf den Markt und in den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder) ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: Dr. Peter Ramsauer

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