Antwort 13.02.2023 von Marco Buschmann FDP
Sachfremde Verfahrensverzögerungen sind generell unzulässig und können mit der Verzögerungsrüge angegriffen werden.
Sachfremde Verfahrensverzögerungen sind generell unzulässig und können mit der Verzögerungsrüge angegriffen werden.
Mit der Überlastung der Justiz sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Wir als Linke setzen uns schon seit Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis ein...
Ihre Frage vom 2. Dezember hat mich erreicht. Ich kann den fall nicht beurteilen, weil ich weder die Schriftsätze noch das Urteil kenne. Deshalb kann ich mir dazu auch kein Urteil erlauben.
Es kann nicht sein das die Gesetzgebende Gewalt auch die Richter (Judikative) ernennt
Sollte ein Richter bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich und zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht falsch anwenden, macht er sich gemäß § 339 StGB strafbar