Gestern wurde in diversen *ÖR* und privaten Sendern und Zeitungen darüber berichtet, dass nach einem Urteil, der Richter >Jens Maier AfD<, nicht mehr als Richter arbeiten darf. Was sagen Sie dazu?
Weitere Fragen an Gregor Gysi
Inwieweit Aussagen von Amtspersonen gegen das Grundgesetz verstoßen und/oder Straftatbestände erfüllen, kann durch entsprechende Strafanzeigen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden und ggf. zu entsprechenden Gerichtsurteilen führen.
Menschen die Straftaten begehen, müssen unabhängig von ihrer Herkunft von einem Gericht bei nachgewiesener Schuld verurteilt werden und die festgelegte Strafe verbüßen.
Ihre weitere Frage zur direkten Demokratie hat mich erreicht. Möglichkeiten der Volksgesetzgebung gibt es auf kommunaler, Landes- und Europaebene. Im Bund verweigert sich vor allem die Union der dafür notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit, um die Möglichkeit der Volksgesetzgebung im Grundgesetz zu verankern.
Die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro.

