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Gestern wurde in diversen *ÖR* und privaten Sendern und Zeitungen darüber berichtet, dass nach einem Urteil, der Richter >Jens Maier AfD<, nicht mehr als Richter arbeiten darf. Was sagen Sie dazu?
Ihre Frage vom 2. Dezember hat mich erreicht. Ich kann den fall nicht beurteilen, weil ich weder die Schriftsätze noch das Urteil kenne. Deshalb kann ich mir dazu auch kein Urteil erlauben.
Wir stellen diesbezüglich Anträge, fragen die Bundesregierung, nutzen also sämtliche parlamentarische Möglichkeiten, können aber die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht verändern.
Das Gesetz über das Grundbuch hat 151 Paragraphen. Leider habe ich nicht die Zeit gefunden, mich dort sachkundig zu machen. Vielleicht finden Sie aber in dem Gesetz eine Antwort auf Ihre Frage.