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In der Zwischenzeit hat Frau Prof. Brosius-Gersdorf erklärt, auf ihre Kandidatur als Bundesverfassungsrichterin zu verzichten. Der Rückzug von Frau Prof. Brosius-Gersdorf ist respektabel und folgerichtig.
Sie ist eine herausragende Juristin mit exzellenter fachlicher Qualifikation, großer persönlicher Integrität und einer klaren demokratischen Haltung.
Die vorschlagenden Fraktionen stehen in der Verantwortung, ausgewogene und breit akzeptable Vorschläge zu unterbreiten.
Die Gespräche zur Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht nach der Wahlaussetzung dauern noch an. Da der Ausgang noch nicht klar ist, kann ich im Moment zu den folgenden Wahlen keine konkreten Aussagen treffen.
Ich stehe weiterhin hinter der Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt der Verfassungsrichterin.