Wenn Sie konkrete Anregungen zu Gesetzesinitiativen diesbezüglich haben, wenden Sie sich am besten an unsere Experten aus dem Bereich Steuern und Finanzen
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Als Grüne Bundestagsfraktion stehen wir zugleich fest zu Menschenrechten, zum humanitären Völkerrecht und den darin festgeschriebenen humanitären Prinzipien. Danach sind die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, v.a. Krankenhäuser oder Schulen, unter allen Umständen zu schützen.
Wir als Vertreter der AfD-Fraktion unterstützen den Bundesrechnungshof bei diesem Vorhaben. Aber natürlich dürfen Änderungen bei der Steuergesetzgebung nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum BBVAngG dauern weiter an.
Abschließend weist das Ministerium noch auf die jederzeit in der Auszahlungsphase in Betracht kommende Möglichkeit hin, anstelle der bereits oben dargelegten „sukzessiven“ Besteuerung auch die Auflösung des gesamten Wohnförderkontos bei der ZfA zu beantragen (§ 92a Absatz 2 Satz 6 EStG). In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto eingestellte Gesamtbetrag (lediglich) zu 70 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nummer 5 Satz 5 EStG).