Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Hinsichtlich der Baumängel in Gestalt der überprüften, zu geringen Wohnfläche kann ich Ihren Ärger gegenüber Ihrem Investor und der Baufirma selbstverständlich verstehen. (...)
(...) Überraschung im Nachhinein über einige relevante Vetragspunkte ist problematisch und ich kann Ihre Frustration verstehen. (...)
(...) wir, als Fraktion DIE LINKE im Bundestag, setzen uns schon lange dafür ein, dass "verbindliche Regeln für die Festlegung der Wohnfläche festgelegt werden (...)
(...) liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. Dann müsste Ihnen ein Minderungsrecht oder auch ein Schadensersatzanspruch zustehen. (...)
(...) Für mich sind Standort, Ausführung und Konzept des sog. Elbtowers unverändert falsch. (...)
Eine Genehmigung kann aber erst erfolgen, wenn eine Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans vorliegt.