Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Halina Wawzyniak
Antwort 17.06.2015 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) Es ist dabei unerheblich, ob die Speicherung bei staatlichen Stellen oder durch gesetzliche Verpflichtung bei privaten Stellen stattfindet. Um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, wurden im Datenschutzrecht wesentliche Grundsätze am Maßstab der Verhältnismäßigkeit entwickelt: der Erlaubnisvorbehalt für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten; Datensparsamkeit und Datenvermeidbarkeit, Zweckbindung erhobener Daten; Erforderlichkeit für den zu erreichenden Zweck; Transparenz darüber, wo welche Daten gespeichert sind. Durch eine Vorratsdatenspeicherung werden diese Grundsätze und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. (...)

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort 28.05.2015 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil deutlich heraus, dass die Streubreite der Maßnahme extrem weit sei und die Vorratsdatenspeicherung tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife. (...) Das war alles noch vor den seit nunmehr zwei Jahren andauernden Enthüllungen Edward Snowdens über eine offenbar massenhafte anlasslose Überwachung der Kommunikation ganzer Länder. (...) Vielmehr wird der von Anfang an von der Großen Koalition verfolgte bürgerrechtsfeindliche Kurs konsequent fortgesetzt. (...)

Portrait von Thomas Jarzombek
Antwort 17.06.2015 von Thomas Jarzombek CDU

(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung (VDS). (...)

Portrait von Kai Wegner
Antwort 16.06.2015 von Kai Wegner CDU

(...) Demgegenüber ist eine Ratifizierung durch einen Volksentscheid schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Ein TTIP-Referendum würde den Verhandlungen, die sehr vielschichtig sind, aber auch in sachlicher Hinsicht kaum gerecht, weil eine thematische Tiefe und eine nur schwer überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen zu berücksichtigen ist. (...)

Portrait von Patrick Breyer
Antwort 01.06.2015 von Patrick Breyer PIRATEN

(...) Nach der von Ihnen genannten Vorschrift der Berufsordnung für Rechtsanwälte gilt die Verschwiegensheitspflicht von Anwälten nur vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Neben der Geltendmachung eigener Interessen des Anwalts handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa zur Vorbeugung von Geldwäsche oder zur Verhinderung geplanter schwerster Straftaten (§ 138 StGB). (...)