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Es darf jedoch nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung von mir und uns als Fraktion geben.
Derzeit liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Daher sind viele Details, insbesondere zu möglichen Übergangsregelungen, zur Behandlung bestehender Bestände, zur Verlustverrechnung oder zu möglichen Bagatellgrenzen, noch offen.
Ich halte diese allerdings so nicht für beantwortbar, da es auch bei den Empfehlungen der Rentenkommission nicht darum geht, rein statistisch das Renteneintrittsalter an eine gestiegene Lebenserwartung zu koppeln, sondern auch um die Frage der besonderen individuellen Belastungen im Berufsleben.