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In der EU gibt es eine Zusammenarbeit in Form der Agentur „Europol“ auf dem Gebiet der grenzübergreifenden Strafverfolgung. Diese Zusammenarbeit geht über EU-Länder hinaus, sodass die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus über die Grenzen der Europäischen Union möglich ist.

Sofern Sie Kenntnis oder hinreichende Annahme für das Vorliegen einer Straftat haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine Polizeidienststelle. Sie wird alles weitere ordnungsgemäß in die Wege leiten. Nach „Lust und Laune“ werden erstzunehmende, begründete Hinweise nach unserer Erfahrung keinesfalls behandelt.

Das Europäische Polizeiamt (Europol) unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Untersuchung von Kriminalität und strafbaren Handlungen.

Im letzten Jahr haben sich die EU-Institutionen nach zähem Ringen auf die Einführung einer Mindeststeuer von 15 % für große Unternehmen geeinigt.
