Das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft sollte strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichgestellt sein.
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Solange diese Einstellung in unseren Sicherheitsbehörden vorherrscht, wird eine weitere Kriminalisierung von Aussagen rechter Gruppierungen genausoviel bringen wie bisher - sehr wenig.
Es wird kaum einen Menschen geben, der dies gut findet. EIne Verherrlich finde ich absurd. Leider ist es immer öffter möcglich auch den Holocaus zu leugnen.
Deshalb sind aus meiner Sicht das Unterrichten einer ideologiefreien Ethik und umfassende Aufklärung der bessere Weg.

Die mangelhafte Aufarbeitung in Deutschland und auch die Weiterarbeit der Täter und Täterinnen in teils hohen verantwortungsvollen Positionen in Gesundheitsversorgung und -politik prägt unser Land bis heute.
die Leugnung oder das Gutheißen der sog. Aktion T4, der systematischen Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch die Nazis, sollte unter denselben oder einen adäquaten strafrechtlichen Paragraphen fallen wie die Holocaustleugnung.