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Bild von Torsten Einstmann
Antwort 14.08.2021 von Torsten Einstmann SPD

Das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft sollte strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichgestellt sein.

Die zukünftige Kanzlerin, gekleidet in einen grauen Anzug, ein blaues Hemd und eine rote Krawatte blickt herausfordernd in die Kamera. Darunter steht: Ist das Politik oder kann das weg?
Antwort 14.08.2021 von Pauline Klimas Die PARTEI

Solange diese Einstellung in unseren Sicherheitsbehörden vorherrscht, wird eine weitere Kriminalisierung von Aussagen rechter Gruppierungen genausoviel bringen wie bisher - sehr wenig.

Ein Mehrwert für Reinickendorf!
Antwort 17.08.2021 von Dirk Steffel FREIE WÄHLER

Es wird kaum einen Menschen geben, der dies gut findet. EIne Verherrlich finde ich absurd. Leider ist es immer öffter möcglich auch den Holocaus zu leugnen.

Portrait von Sebastian Maack
Antwort 21.08.2021 von Sebastian Maack AfD

Deshalb sind aus meiner Sicht das Unterrichten einer ideologiefreien Ethik und umfassende Aufklärung der bessere Weg.

Antwort 20.08.2021 von Bernd Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die mangelhafte Aufarbeitung in Deutschland und auch die Weiterarbeit der Täter und Täterinnen in teils hohen verantwortungsvollen Positionen in Gesundheitsversorgung und -politik prägt unser Land bis heute.

Profilbild Friederike Nabrdalik
Antwort 15.08.2021 von Friederike Nabrdalik Tierschutzpartei

die Leugnung oder das Gutheißen der sog. Aktion T4, der systematischen Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch die Nazis, sollte unter denselben oder einen adäquaten strafrechtlichen Paragraphen fallen wie die Holocaustleugnung.