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Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.

Gemeinsam mit anderen Ministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbänden wurden bereits verschiedene Vorschläge diskutiert. Auch steuerrechtliche Aspekte spielten dabei eine Rolle. Derzeit erfolgt eine Auswertung der erarbeiteten Ideen und Vorschläge und eine Prüfung, was gesetzgeberisch umgesetzt werden kann.

Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.
weil die Regierenden es so entschieden haben

AfD-Antrag zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten