
Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist.
Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist.
(...) Es gibt im Gesetz allerdings keine anderen Einschränkungen, welche in eine neutrale psychotherapeutische Behandlung zur Geschlechtsidentität eingreifen würden. (...)
(...) Der Schutz auch der sogenannten "selbstempfundenen Geschlechtsidentität" ist ein Schutz der persönlichen Integrität und des Grundrechts auf selbstbestimmte freie Entfaltung. (...)
Ihre Frage setzt voraus, dass politische Bildung und auch Sexualerziehung eine unbeschwerte Kindheit konterkarieren würden.
(...) Sexualkundeunterricht sollte in das Fach Biologie integriert und vom Fachlehrer erteilt werden. Dass externe Experten hinzugezogen werden, die oft eine eigene, nicht vom Lehrplan gedeckte Agenda verfolgen, lehnen wir ab. (...)