
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 2. Februar im Bundesrat beschlossen.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Bei Fragen bezüglich Ihrer türkischen Staatsangehörigkeit oder der türkischen Staatsangehörigkeit Ihrer Angehörigen bitte ich sie, sich direkt an Ihr zuständiges Konsulat zu wenden.
Der Kollege Herr Dr. Heck hat den zitierten Satz ja im Zusammenhang mit der Veränderung des Wahlvolkes gesagt. Wenn Menschen eingebürgert werden, werden sie natürlich auch wahlberechtigt und die Wählerschaft ändert sich
zur Gültigkeit oder Ungültigkeit von in der Vergangenheit vorgenommenen Einbürgerungen wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Entscheidungen getroffen.