
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Demnach soll ein Kind nach der Trennung seiner Eltern von beiden Elternteilen abwechselnd, jeweils aber mit ungefähr dem gleichen Zeitaufwand und der gleichen Verantwortlichkeit betreut werden.
Wir Freien Demokraten wollen das Wechselmodell zum Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern machen.
Wie der Umgang in Zukunft gestaltet werden kann, damit er dem Kindeswohl am besten entspricht, ist für uns eine Frage mit höchster gesellschaftlicher und politischer Relevanz.
ich bin als Außenpolitiker tätig und als Handelspolitiker und habe viele industrie- und wirtschaftspolitische Themen bearbeitet und traue mir auch zu manchen ökologischen und klimapolitischen Fragen ein Urteil zu, aber Familienrecht und Kinderpolitik gehören nicht zu meinen Kompetenzfeldern.
Deshalb würde ich der Schaffung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zustimmen.