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Mit Blick auf die bestehenden Spannungen in unserer Gesellschaft ist eine Streichung des Paragraphen derzeit nicht geplant.
Eigentlich verbietet der Paragraf 166 zunächst nur Äußerungen, die als Beschimpfung gewertet werden können. Außerdem muss der öffentliche Frieden gestört sein.
ich sehe nicht, dass Menschen wegen Ausübung ihrer Religion oder wegen Kritik an der Religionsausübung anderer in Europa und vor allem in Deutschland verfolgt würden.
Da Sie Ihre Frage mit dem Ziel stellen, einen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift zu schreiben, empfiehlt es sich, sich mit dieser direkt an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden
Unser demokratischer Rechtsstaat hält alle notwendigen Mittel bereit, um sich gegen Individual- und Kollektivbeleidigung und auch gegen Volksverhetzung zu wehren. Deshalb wollen wir §166 StGB streichen.