Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Der Bund hat verfassungsrechtlich keine Zuständigkeit für die Finanzierung von Tierheimen. Wo es dem Bund möglich ist, können zur Abmilderung der finanziellen Belastung der Tierheime aufgrund von Krisen, wie beispielsweise der Coronakrise, Mittel durch den Bund an Tierheime ausgezahlt werden.
Eine artgerechte Haltung von Schweinen kann nur mit einer Verbesserung der Haltungsbedingungen überhalb des gesetzlichen Mindeststandard erreicht werden, beispielsweise in der Ökologischen Schweinehaltung.
Tiere zum Zweck der menschlichen Ernährung zu halten und auch zu töten, ist ein vernünftiger Grund laut Tierschutzgesetz
Für was wir uns in Berlin eingesetzt haben, ist die die Sommerweidehaltung.
Ihre Frage ist offensichtlich nicht ernst gemeint, wir unterstellen Ihnen zumindest, dass Sie keine Menschen schlachten wollen.
Die Haltung und der Umgang mit Tieren müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen sein.