Der Bund hat verfassungsrechtlich keine Zuständigkeit für die Finanzierung von Tierheimen. Wo es dem Bund möglich ist, können zur Abmilderung der finanziellen Belastung der Tierheime aufgrund von Krisen, wie beispielsweise der Coronakrise, Mittel durch den Bund an Tierheime ausgezahlt werden.
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Antwort 04.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 28.08.2023 von Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine artgerechte Haltung von Schweinen kann nur mit einer Verbesserung der Haltungsbedingungen überhalb des gesetzlichen Mindeststandard erreicht werden, beispielsweise in der Ökologischen Schweinehaltung.
Antwort 21.06.2023 von Gero Hocker FDP
Tiere zum Zweck der menschlichen Ernährung zu halten und auch zu töten, ist ein vernünftiger Grund laut Tierschutzgesetz
Antwort 23.06.2023 von Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für was wir uns in Berlin eingesetzt haben, ist die die Sommerweidehaltung.
Antwort 05.02.2023 von Julia Klöckner CDU
Ihre Frage ist offensichtlich nicht ernst gemeint, wir unterstellen Ihnen zumindest, dass Sie keine Menschen schlachten wollen.
Antwort 11.07.2023 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Haltung und der Umgang mit Tieren müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen sein.