Antwort 03.09.2025 von Alois Rainer CSU
Selbstverständlich kann man das.
Selbstverständlich kann man das.
Sehr geehrter Dr. T.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Ich habe nach dem 2. Staatsexamen als Volljurist gearbeitet, bin aber auch für eine in Familienbesitz befindliche Einzelhandelskette als Justiziar sowie teilweise als Geschäftsführer tätig gewesen

Meine berufliche Laufbahn und Ausbildung sind detailliert in meinem Lebenslauf auf den Websites des Deutschen Bundestags und der AfD-Fraktion dargestellt.
Klar, das kann ich Ihnen gerne sagen: es war die Lokalzeitung Der Teckbote.