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(...) Die Tradition der Streitschlichtung neben staatlichen Gerichten durch selbsternannte Mediatoren entspricht der traditionellen Sichtweise im islamischen Bereich. (...) Eine Übertragung dieser Verantwortung auf Dritte, die nicht der deutschen Rechtsordnung kraft Amtes verpflichtet sind, wird von der FDP nicht akzeptiert. (...)
(...) Soweit die Betroffenen inhaltlich Einwendungen gegen das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft erheben, steht es mir als Justizminister nicht zu, diese Einwendungen zu bewerten oder zu beurteilen. Vielmehr steht hierfür der Rechtsweg zur Verfügung. (...)
(...) Ich hätte den Betroffenen empfohlen, sich nicht zur Wehr zu setzen, zum Einen um keine Verletzungen zu riskieren, und zum Anderen, um nicht Gefahr zu laufen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB belangt zu werden. Von Polizeiterror kann hier keine Rede sein. (...)
(...) nach meinem Kenntnisstand läuft gegen den zuschlagenden Polizisten ein Ermittlungsverfahren und wird voraussichtlich gerichtlich geklärt, mit welchem Recht die Platzverweise erteilt wurden. (...)