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Jörg-Uwe Hahn
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Frage von Andreas H. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Andreas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hahn,

am 15.07.2011 haben Sie in den Bericht des hessischen Justizministeriums auf den Berichtsantrag der SPD (31.05.2011) vorgestellt. Das Thema ist besser bekannt unter dem Namen Servergate. Leider sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen.

So schreiben Sie in dem Bericht, dass die Darmstädter Staatsanwaltschaft durch die französische Staatsanwaltschaft über einen bevorstehenden Angriff die Computersysteme eines französischen Energieunternehmens informiert worden sei.Tatsächlich sind in diesem Schreiben keinerlei Hinweise auf den angeblich bevorstehenden Angriff enthalten. Die kritische IT-Infrastruktur von Atomkraftwerken ist immer komplett von der Außenwelt abgetrennt. Angriffe über das Internet sind technisch ausgeschlossen. Der Angriff, der sich ausschließlich gegen die Webseite von EDF richtetet, fand bereits über einen Monat vor der Durchsuchung statt. Gab es weitere Schreiben, welche dem Parlament nicht bekannt sind, und den Sachverhalt anders darlegen?

Leider entsteht durch diesen Fehler der Eindruck, dass Justizministerium würde versuchen, Fehler der Justiz zu kaschieren. Es wird hierdurch der Eindruck erweckt, sie wollen eine Eilbedürftigkeit vortäuschen, die weder vorlag noch von der ermittelnden französischen Staatsanwaltschaft behauptet wurde. Ich würde sehr bitten dieses Missverständnis aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Heimann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heimann,

Sie sprechen über das Portal abgeordnetenwatch.de einen Sachverhalt an, der meine Tätigkeit als Staatsminister der Justiz betrifft. Gegenstand ist meine Antwort auf eine parlamentarische Initiative der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag. Diese Antwort ist korrekt. Besonders möchte ich Sie auf die Vorbemerkungen und die Antworten zu Frage 4 verweisen.

Soweit die Betroffenen inhaltlich Einwendungen gegen das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft erheben, steht es mir als Justizminister nicht zu, diese Einwendungen zu bewerten oder zu beurteilen. Vielmehr steht hierfür der Rechtsweg zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn
Staatsminister