Portrait von Birgit Homburger
Birgit Homburger
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Birgit Homburger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael T. •

Frage an Birgit Homburger von Michael T. bezüglich Recht

Richard Wagner
Richter ohne Gesetz.
Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat.

______________
Sehr geehrte Frau Homburger,
der Jurist und Publizist Joachim Wagner sieht unseren Rechtsstaat durch eine Paralleljustiz gefährdet und belegt dies durch zahlreiche Beispiele.
Was gedenken Sie zu tun, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.
Freundliche Grüße
Trey

Portrait von Birgit Homburger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Trey,

Ihr Schreiben zur Gefahr einer islamischen Paralleljustiz habe ich erhalten.

Die FDP tritt seit jeher konsequent für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit ein. Dafür braucht es einen funktionierenden und allseits akzeptierten Rechtsstaat mit einem funktionierenden Justizwesen. Die Tendenz zu einer parallelen Schattenjustiz bei Teilen des Einwanderermilieus, die auf den Rechtssystemen archaischer Stammesstrukturen gründet, ist für einen Rechtsstaat inakzeptabel.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass die Justiz in die Lage versetzt wird, jeglicher Unterwanderung der deutschen Strafrechtsordnung zu begegnen. Dazu befürworten und fördern wir ein koordiniertes und abgestimmtes Handeln aller von der Thematik betroffenen Behörden - von der Ausländerbehörde über Jugendamt und Jobcenter bis hin zu den Strafverfolgungsbehörden. Vor allem die Wachsamkeit der rechtsstaatlichen Akteure ist gefordert, denn illegal ist die Paralleljustiz bereits nach geltendem Recht; es besteht kein Strafanspruch neben dem staatlichen.

Die Tradition der Streitschlichtung neben staatlichen Gerichten durch selbsternannte Mediatoren entspricht der traditionellen Sichtweise im islamischen Bereich. Danach könne man Straffälle unter sich regeln. Diese Sicht entspringt einem jahrtausendalten System, welches sogar auf die vorislamische Zeit zurückgeht. Fester Bestandteil dessen sind Friedensverträge zwischen Täter und Opfer. Auch das deutsche Strafprozessrecht sieht einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer vor - aber nur solange er auf gesetzlicher Grundlage und nicht im Hinterzimmer stattfindet. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf Dritte, die nicht der deutschen Rechtsordnung kraft Amtes verpflichtet sind, wird von der FDP nicht akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger