Die Aufnahme eines Bauwerks in die Liste der UNESCO-Welterbestätten ist eine ehrenvolle Auszeichnung und bedeutet meist große touristische Aufmerksamkeit.
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Gegenüber Straßenbau und Autoverkehr hat die Bahn in der deutschen Verkehrspolitik jahrzehntelang das Nachsehen gehabt. So liegt der Anteil der Investitionen hier weiterhin bei nur 44%. Diese Anteil muss stark gesteigert werden.
Ich kann Ihren Wunsch verstehen, dass aufgrund der Sperrung der Cölve-Brücke keine Kosten auf die Stadt Moers zukommen. Diesen Wunsch teile ich.
Im Zweifel muss die Angelegenheit gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden.
Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
Ob dies im konkreten Fall zutrifft und wie hoch der Schadenersatz dann wäre, das muss für den konkreten Fall der Cölve-Brücke geprüft und im Zweifel gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden. Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
Leider ist es nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann.