
Die strenge MPU-Grenze für THC ist gerecht, da bereits geringe THC-Mengen die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit gefährden können.
Die strenge MPU-Grenze für THC ist gerecht, da bereits geringe THC-Mengen die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit gefährden können.
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,
Die Festlegung eines Grenzwerts von Cannabis ist nicht trivial.
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Cannabis wird im Verkehr wie Alkohol behandelt. Falsch ist, dass 3,5 ng THC direkt zu einer MPU führen und dass dies bei Alkohol erst bei 1,6 ‰ der Fall ist.