Frage von Volker H. • 20.07.2020

Antwort ausstehend von Steffen Bilger CDU
(...) Es werden lediglich Videoaufnahmen mit einer streng begrenzten Fahndungsdatei abgeglichen. (...)
(...) Die Einführung der Gesichtserkennung in Deutschland stellt jedoch selbst bei einer sinkenden Fehlerquote einen Dammbruch dar. (...)
(...) Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für eine Suche nach Personen, wie auch für Kontrollen, ein hinreichend gewichtiger Anlass, oder eine objektive Gefahrenabwehr bestimmt werden, damit diese rechtens ist. (...)
(...) Für mich steht fest, dass der Schutz von wichtigen Grundrechten nicht durch die Technologie der Gesichtserkennung ausgehebelt werden darf (...)