(...) Das Asylrecht in Deutschland ist nicht das alleinig maßgebliche Recht in Bezug auf die Anerkennung von Flüchtlingen oder eine abschließende Definition der Asylgründe. (...) Die Frage des Zugangs zu Verhütungsmitteln sowie gesundheitliche Aufklärung im Allgemeinen halte ich für berechtigt. (...)
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(...) Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. (...)
Herr Müller,
(...) Solange sie nicht beseitigt sind, muss den Betroffenen jedoch geholfen werden. Zum einen durch entsprechende Hilfsmaßnahmen vor Ort in den Krisenländern, zum anderen durch Hilfe für die Flüchtlinge, die nach Europa gekommen sind. (...)
(...) das deutsche Asylrecht ist meiner Ansicht nach viel zu restriktiv. Bürgerkriegsflüchtlingen sollten wir selbstverständlich Schutz gewähren. (...)
(...) Bis weit in die bürgerliche Mitte reichen Vorwürfe, Flüchtlinge würden Betrug und Missbrauch betreiben. In einer Logik der Abschreckung werden Schutzsuchende in Deutschland einem diskriminierenden und ausgrenzenden Regime von Schikanen unterworfen. (...)