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(...) Welche Rauchmelder eingebaut werden, wird in den Gesetzen nicht festgeschrieben – einen Zwang zum Funkrauchmelder gibt es also nicht. (...)
(...) Der Hamburger Datenschutzbeauftrage sieht derzeit keine Einwände gegen die Benutzung von Funkrauchmeldern: „Nach vorläufiger Prüfung werden keine sensiblen Daten erfasst, die Rückschlüsse auf die persönliche Lebensführung zulassen und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig gefährden könnten.“ Mit dem Ultraschallmesser könne bloß ein begrenzter Raum um den Rauchmelder erfasst werden. (...)
(...) Ungeachtet des Beschlusses sind wir Grüne für einen sehr hohen Datenschutz. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) wurde von uns Grünen auf EU Ebene vorangetrieben. (...)
(...) Eine Übermittlung von Daten aus Ihrer Wohnung an einen Dienstleister wirft aber in der Tat datenschutzrechtliche Fragen auf, zudem stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, da eine Fernwartung i.d.R. ohnehin nicht den gesetzlichen Vorgaben der meisten Bundesländer genügen dürfte. (...)