Mehrstaatigkeit muss für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
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Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Debatte entwickelt und wie sich die Union verhält.
Der Bundesrat muss nicht der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zustimmen.
Ich wurde in den 1990er Jahren eingebürgert.
Wir senken die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung auf 5, bzw. 3 Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen). Und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.