
heute bin ich daher froh, dass sich am Wochenende in der Ampelkoalition auf ein 3. Entlastungspaket geeinigt wurde. In diesem wurde beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
heute bin ich daher froh, dass sich am Wochenende in der Ampelkoalition auf ein 3. Entlastungspaket geeinigt wurde. In diesem wurde beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro.
Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Da Sie im September nicht angestellt waren und Krankengeld bezogen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Ihnen hier keine konkrete Antwort geben. Am besten wird es sein, Sie besprechen es mit Ihrem Insolvenzverwalter, welche Möglichkeiten es hier gibt.