Antwort 06.06.2023 von Bernd Rützel SPD
Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten braucht es bei den Bundesbeamten erst ein Gesetz, um die Inflationsprämie zu zahlen.
Die Inflationsausgleichszahlung erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Die Prämie ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen.

Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern