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Wir brauchen auch für andere Heizmittel Preisdämpfungen, Entlastung muss über konkrete Ausgestaltung der Härtefallfonds in Bund und Bundesländern erfolgen
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Ich setze mich auch für Entlastungen von Haushalten ein, welche auf Holzpellets angewiesen sind.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns dabei durchaus bewusst.