Antwort 31.07.2024 von Matthias Lammert CDU
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.


Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig
Anzeigen, die eine Restwartezeit bei Rot herunterzählen, halte ich für sinnvoll. Allerdings wird für Nachrüstung aktuell kein Geld der Kommunen übrig sein.
Da es sich bei Ihrer Frage um ein kommunales Anliegen handelt, wenden Sie sich diesbezüglich am besten an die Stadtverwaltung Ihres Wohnorts.