Antwort 20.10.2023 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir beobachten die Radikalisierung der AfD mit großer Sorge. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind allerdings aus guten Gründen sehr hoch.
Wir beobachten die Radikalisierung der AfD mit großer Sorge. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind allerdings aus guten Gründen sehr hoch.
In unserem Rechtsstaat, der auf der Gewaltenteilung von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung beruht, liegt die Entscheidungssouveränität für ein Parteiverbot aus guten Gründen beim Bundesverfassungsgericht.
Nichtsdestotrotz möchte ich auf die zahlreichen Falschinformationen hinweisen, die im Zusammenhang mit dem "Pandemievertrag" in Umlauf sind, so auch zu finden auf der vom Fragensteller aufgeführten Homepage.