Frage von Frank B. • 20.08.2023

Antwort ausstehend von Sebastian Scheel parteilos
Die parlamentarische Demokratie muss auch radikale Positionen und Parteien „aushalten“. Ein Verbotsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die betroffene Partei umfassend aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert.
Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.