
Das NPD-Verfahren hat gezeigt, wie schwer es ist, eine Partei zu verbieten.
Das NPD-Verfahren hat gezeigt, wie schwer es ist, eine Partei zu verbieten.
Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen alle Anforderungen dafür zwingend erfüllt sein. Daher sehe ich zur Zeit ein Verbotsverfahren skeptisch.
Meines Wissens nach lassen die Erkenntnisse eine auf ein Verbot ausgerichtete Prüfung noch nicht geboten erscheinen.
Doch genauso wichtig ist es, gemeinsam mit allen demokratischen Kräften der AfD in der politischen Arbeit entgegenzutreten.
Ich bin überzeugt davon, dass ein Verbot, aber auch schon ein Verbotsverfahren der AFD, die Partei und dessen Anhänger zu Märtyrern machen würde.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.