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In der letzten Legislaturperiode hat der Bundestag den Antrag der FDP zur Festschreibung des familienrechtlichen Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall abgelehnt.
Ihre Frage, ob das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 9. oder 10. November in erster Lesung im Bundestag beraten wird, kann ich Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Mich haben bereits einige Anschreiben zu den möglichen Risiken des Kommissionsvorschlages erreicht, die ich sehr ernst nehme.
Ein entsprechender Antrag (Drucksache 2018/15) wurde dem Bundesrat am 12.05.2015 vom Land Schleswig-Holstein zur Entschließung vorgelegt.
Leider tut sich auf Bundesebene hierzu derzeit wenig. M. E. liegt dies u. a. daran, dass sich die Bundesländer weiterhin nicht einig sind.