Der besondere Schutz von Familien vor dem Zugriff des Staates ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Daher obliegt es Gerichten, solche weitreichenden Entscheidungen über das Leben von Familien zu fällen.
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Wir Grüne setzen uns für Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren ein, damit am Ende des Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht.
Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen ist die Aufgabe der Justiz und der Behörden, die wir als Gesetzgeber gut ausstatten und sensibilisieren müssen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen wollen.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erziehungsarbeit.