(...) Ich werde dem Gesetz zustimmen, denn ich finde, das Gesetz schafft weitere spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe, bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und im Sozialen Entschädigungsrecht: Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000 Euro-Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII zurückgegriffen wurde, wird zukünftig in der Hilfe zur Pflege und sogar in der gesamten Sozialhilfe nachvollzogen − mit Ausnahme allerdings von unterhaltsverpflichteten Eltern minderjähriger Leistungsbezieher nach dem Dritten Kapitel SGB XII. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. (...)
(...) Der Bundestag hat in der vergangenen Woche über das Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) der Bundesregierung beraten. Mit diesem sollen Kinder und Eltern von pflegebedürftigen Angehörigen, die in einem Heim versorgt werden, finanziell entlastet werden. (...)
(...) Wir schätzen die Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter und setzen uns deshalb für eine faire Bezahlung ein. Ebenso wie ein Erzieher in einer Kindertageseinrichtung muss auch die Kindertagespflege so finanziert werden, dass Tagesmütter nicht um ihre Existenz fürchten müssen. (...)
(...) ich bleibe gerne bei meiner Antwort, dass ich zu wenig mit der Politik des Europarates betraut bin, stimme Ihnen aber zu, dass man bei Trennungskindern ein besonderes Augenmerk haben sollte. Beide Elternteile sind hierzu immer in gleichen Teilen gefordert, sollten aber auch einen möglichst "bürokratiefreien" Zugang zu ihren Liebsten bekommen. (...)
(...) Dafür gibt es Hinterbliebenen-Renten wie die Halbwaisen-Rente. Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhält eigentlich nur derjenige, der Beiträge gezahlt hat. (...)