
(...) Für einzelne Bundestagsabgeordnete ist es unmöglich, alle Bürgeranfragen und Anliegen aus ganz Deutschland zu beantworten. (...)
(...) Für einzelne Bundestagsabgeordnete ist es unmöglich, alle Bürgeranfragen und Anliegen aus ganz Deutschland zu beantworten. (...)
In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung.
(...) Da ich problemlos per Brief oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren. (...)
(...) Selbst für mich als Laien, was diese spezielle Thematik betrifft, ist es durchaus plausibel, dass es ein sehr misslicher Zustand ist (...)
(...) In Deutschland gibt es keine allgemeingültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für den freien Wohnungsmarkt. (...)
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.