
Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können.
Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können.
Die Ausgestaltung der Regelung für die Zuschüsse zu Heizöl und Pellets ist auf Bundesebene nicht abgeschlossen, daher auf Länderebene auch noch keine Umsetzung.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird von den Bundesländern erarbeitet. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen.
Die Kombination von Heizkostenzuschuss und Opferrente ist eine so spezielle Thematik, dass ich Sie gerne an unsere Expertin für das Thema Linda Teuteberg verweisen würde.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie einer schnellen Entlastung für Öl- und Pelletheizungen durch den geplanten Härtefallfonds entgegensehen.