Antwort 11.07.2023 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel.
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel.
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Ich gebe Ihnen absolut Recht, dass unser Mehrwertsteuersystem durch die teils unverständliche Einteilung von Produkten, welche dem ermäßigten und regulären Steuersatz unterliegen, unlogisch wirkt.