Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
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Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 22. März vom Bundespräsidenten unterschrieben. Heute wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet [...]
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform die türkische annehmen, ohne die deutsche abgeben zu müssen. Doppelte Staatsbürgerschaften werden damit ermöglicht.
Bei jedem Gesetz wird individuell festgelegt, wann es in Kraft tritt. Manchmal ist es ein konkretes Datum, manchmal ein Zeitraum nach Verkündung.
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten